Allgemeine Informationen rund um die Masernimpfpflicht

Folgender Nachweis ist VOR der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nachzuweisen:

Auszug:

"Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Alle betroffenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern aufweisen."

 

Ausführliche weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie hier:

https://www.masernschutz.de/