Kindertagespflege ist eine individuelle, flexible und familiäre Kinderbetreuung, die im Haushalt der Tagespflegepersonen in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern stattfindet. Bis zum dritten Lebensjahr ihrer Kinder können Eltern wählen, ob sie ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Krippe bzw. Kindertagesstätte betreuen lassen möchten.
Qualifizierte Tagespflegestellen verfügen über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Kindertagespflege kann für
Kinder von 0 bis 3 Jahren und
Kinder von 3 bis 13 Jahren ergänzend zu anderen vorrangigen Betreuungsangeboten
in Anspruch genommen werden. Entsprechend der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf wird Kindertagespflege auf Antrag der Eltern einkommensabhängig gefördert.
Kindertagespflegepersonen haben eine aufsichtsrechtliche, fachliche und gesetzliche Bindung an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Landkreis Marburg-Biedenkopf - Fachbereich Familie, Jugend und Soziales - Fachdienst Frühe Kindheit und Familie - Im Lichtenholz 60 - 35043 Marburg
Katja Schmidt
"Mäusekinder"
Auf dem Stücke 1 Stadtteil Wetter 35083 Wetter (Hessen)