Kosten der Kinderbetreuung - Kindertagesstätten

Die Grundsätze zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden bundesgesetzlich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt. 

Das Land Rheinland-Pfalz war im Jahr 2010 das erste Bundesland, das die grundsätzliche Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten eingeführt hat.

  • Beitragsfreiheit ab dem zweiten Lebensjahr:
    Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Schuleintritt sind Kindergarten- und Krippenplätze beitragsfrei.
  • Beiträge für Kinder unter zwei Jahren:
    Für Kinder unter zwei Jahren wird ein einkommensabhängiger Beitrag erhoben, der auf Basis des bereinigten Familieneinkommens gestaffelt ist.
  • Beitragsfreiheit für Großfamilien:
    Familien mit vier oder mehr Kindern sind von der Beitragszahlung befreit.
  • Beitragsbefreiung ab dem zweiten Lebensjahr:
    Sobald ein Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat, entfällt der Krippenbeitrag.

Die genauen Beitragssätze für Kinder unter zwei Jahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.