Grundsätzlich finden Sie viele Informationen in unserem Infoportal. Bei spezielleren Fragen rund um KroKi schreiben Sie bitte eine E-Mail an kroki@kronberg.de.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich an das Fachreferat Kinder & Jugend der Stadt Kronberg im Taunus zu wenden. Die aktuellen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung finden Sie auf unserer Homepage unter www.kronberg.de.

Die Suche nach Betreuungseinrichtungen und das Infoportal können auch ohne Registrierung genutzt werden.
Um Ihr Kind / Ihre Kinder für einen Platz vorzumerken, müssen Sie sich jedoch registrieren und ein Elternkonto anlegen.

Nein, die Nutzung von KroKi ist ein kostenloser Service zur Platzvermittlung von Betreuungsplätzen in der Stadt Kronberg im Taunus.

Sollten Sie über keinen Internet Zugang verfügen, oder Probleme beim Einrichten Ihres Elternkontos haben, können die KollegInnen im Fachreferat Kinder & Jugend der Stadt Kronberg im Taunus gemeinsam mit Ihnen ein analoges Elternkonto einrichten.
In diesem Fall erhalten Sie alle weiteren Nachrichten (z. B. Platzangebote oder eine Platzzusage) anschließend per Post.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung finden Sie auf unserer Homepage unter www.kronberg.de.

Sie können eine Vormerkung erstellen, sobald Ihr Kind geboren wurde.
Das Anmeldedatum spielt bei der Platzvergabe aber nur eine untergeordnete Rolle.

Alle Infos Rund um Betreuungskosten, Geschwisterermäßigung, Beitragsfreistellung und Kostenübernahmen finden sie im Infoportal unter dem Artikel Kosten der Kinderbetreuung.

Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte über das KroKi Kita-Portal ist noch keine feste Anmeldung. Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind auf eine Vormerkliste eintragen, die dann die Grundlage für die spätere Platzvergabe durch die jeweilige Einrichtungsleitung darstellt.

Sobald freie Betreuungsplätze in den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen zur Verfügung stehen, vergeben die Einrichtungsleitungen die Plätze anhand der allgemeinen, trägerspezifischen sowie bestimmten gesetzlichen Aufnahmekriterien. Die Platzvergabe erfolgt dabei nach den Umständen des Einzelfalls.

Weitere Informationen zum Platzvermittlungsprozess finden Sie im Infoportal unter dem Artikel Platzangebote und Platzvergabe.

Die Hauptplatzvergabe erfolgt zum Start des neuen Kindergartenjahres am 1. August. Die Platzzusagen hierfür werden ab dem 1. März des jeweiligen Jahres erteilt. Bis alle Plätze vergeben sind, zieht es sich jedoch meist bis zum Beginn der Sommerferien hin.
Unterjährig können ebenfalls kurzfristig Zusagen erfolgen, wenn in den jeweiligen Einrichtungen noch Plätze frei sind bzw. frei werden.

Welches Kind einen Betreuungsplatz erhält, entscheidet der Träger bzw. die Kita-Leitung anhand der allgemeinen, trägerspezifischen sowie bestimmten gesetzlichen Aufnahmekriterien. Die Platzvergabe erfolgt dabei nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grundsätzliche Aussage zur Wartezeit kann daher nicht gegeben werden.

Im Infoportal finden Sie hierzu den Artikel Platzangebote und Platzvergabe.

Sollten Sie Ihr Kind noch nicht über das KroKi Kita-Portal für einen Betreuungsplatz vorgemerkt haben, so ist dies der erste Schritt, damit Sie in den Vormerklisten ihrer Wunscheinrichtungen aufgelistet werden. Sobald eine Ihrer Wunscheinrichtung freie Plätze zur Verfügung hat, erhalten Sie ein Platzangebot.

Für Kinder unter drei Jahren gilt: Tagespflege ist ein gleichberechtigtes Betreuungsangebot neben einem Kindertagesstättenplatz. Wenn Sie Interesse an einem Tagespflegeplatz haben, wenden Sie sich an das Fachreferat Kinder & Jugend der Stadt Kronberg im Taunus. Weitere Informationen finden sie hier.

Für die Betreuung in den Betreuungszentren der Grundschulen, als Alternative zur Hortbetreuung in den Kindertagesstätten, ist der Hochtaunuskreis zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Aufgrund des enormen Geburtenzuwachses und Zuzügen in die Stadt, können Kinderbetreuungsplätze grundsätzlich nur an Familien mit 1. Wohnsitz in Kronberg im Taunus vermittelt werden. Das bedeutet, dass der Wohnsitz beider Elternteile, bei Alleinerziehenden der 1. Wohnsitz des alleinerziehenden Elternteils, Kronberg im Taunus sein muss.

Eine Ausnahme bilden lediglich der Waldkindergarten Kronberger Wurzelkinder e.V. und die beiden privaten Kindertageseinrichtungen Montessori Kinderhaus und Kronberger Zwergenvilla. Bei allen 3 Einrichtungen werden Kronberger Kinder bei der Vergabe der Plätze jedoch bevorzugt berücksichtigt.

Einen ausführlichen Artikel hierzu finden Sie im Infoportal unter Anmeldung von auswärtig gemeldeten Familien.

Wenn Sie demnächst nach Kronberg umziehen werden, benötigen wir zusätzlich zur Vormerkung eine Erklärung an Eides statt, dass Sie zum Betreuungsstart nach Kronberg umziehen werden. Eine Vorlage hierzu, können Sie unter dem Artikel Anmeldung von auswärtig gemeldeten Familien im Infoportal herunterladen.

Bitte senden Sie die Erklärung ausgefüllt und unterschrieben an jede Einrichtung, bei der Sie eine Vormerkung erfasst haben. Die Kontaktdaten der Einrichtungen sind unter Betreuungsangebot bei der jeweiligen Einrichtung hinterlegt.

Wenn ein Betreuungsvertrag zustande kommt, muss bei der Vertragsunterzeichnung eine aktuelle Meldebescheinigung bei der Einrichtungsleitung vorgelegt werden.

Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, behalten wir uns vor, die Anmeldung abzulehnen bzw. den Betreuungsvertrag nicht zu stande kommen zu lassen.

Die Kinderbetreuungseinrichtungen in Kronberg im Taunus sind grundsätzlich offen für eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung oder mit besonderem Förderbedarf. Sie können den besonderen Förderbedarf Ihres Kindes im Kommentarfeld der Vormerkung erläutern.

Wann:
Reichen Sie bitte bis zum 01. Februar des gewünschten Aufnahmejahres eine Arbeitgeberbescheinigung beider Elternteile ein, wenn Sie berufstätig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden.

Wo:
Bei allen Einrichtungen, bei denen Sie Ihr Kind vorgemerkt haben.

Wie:
Die Bescheinigungen können postalisch oder per Mail, bei den Einrichtungen eingereicht werden. Die Kontaktdaten sind unter Betreuungsangebot bei der jeweiligen Einrichtung hinterlegt.
Eine Vorlage für eine Arbeitgeberbescheinigung finden Sie im Artikel Platzangebote und Platzvergabe als Downloaddokument.